Staatliche Grundschule "Geschwister Scholl" 
Sonneberg

Schulanmeldungen für das Schuljahr 2026/2027

Sonneberg, 04.03.2026

Liebe Eltern von Kindern, die im Schuljahr 2026/27 eingeschult werden!


Die folgende Zeitschiene liegt Ihnen bereits vor und zeigt alle wichtigen Termine für Sie auf.

Zeitschiene Schulanfänger 2026-27
Zeitschiene SA 2026-27.pdf (138.92KB)
Zeitschiene Schulanfänger 2026-27
Zeitschiene SA 2026-27.pdf (138.92KB)


Die Teilnahme an allen Veranstaltungen ist überaus wichtig. Halten Sie sich diese Termine bitte frei und sichern Sie eine Teilnahme ab.

_______________________________________________________________________________________________________________________________________

Folgende Infos sind auch für weitere unterjährig nötige Anmeldungen zu beachten:

Zur Schulanmeldung ist folgendes zu beachten:

Gemäß § 18 Absatz 1 des Thüringer Schulgesetzes beginnt für alle Kinder, die am 1. August 2026 sechs Jahre alt sind, am 1. August 2026 die Vollzeitschulpflicht.

Ein Kind, das am 30. Juni 2026 mindestens fünf Jahre alt ist, kann gemäß § 18 Absatz 2 auf schriftlichen Antrag der Sorgeberechtigten am 1. August 2026 vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft der Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt.

Ein Kind, das am 1. August 2026 mindestens sechs Jahre alt ist, kann gemäß § 18 Absatz 3 im Ausnahmefall auf schriftlichen Antrag der Sorgeberechtigten für die Dauer eines Schuljahres vom Besuch der Klassenstufe 1 der Grundschule zurückgestellt werden, wenn aufgrund der Entwicklung des Kindes zu erwarten ist, dass es nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Der Antrag kann erst nach der
schulärztlichen Untersuchung und nach Beratung durch die Schule gestellt werden. Die Zurückstellung erfolgt durch den Schulleiter und darf nicht wiederholt werden.

________________________________________________________________________________________________________________________________________

In unserem Landkreis gibt es nur ein Einzugsgebiet für Grundschulen. Das bedeutet, dass Sie Ihren Schulanfänger an der Grundschule Ihrer Wahl anmelden können. Es gibt nur die Zuordnung der Wohnorte zu den Grundschulen, um die Schülerbeförderung (Schulbusse) zu regeln und die Kosten zur nächstgelegenen Schule zu erstatten. Sollten Sie eine andere Grundschule wählen, so sind Sie für die Beförderung bzw. die daraus resultierenden Kosten selbst verantwortlich.


Ramona Buhl

         Schulleiterin

_________________________________________________________________________________________________________________________________________

Anmeldeunterlagen 2026/2027 zum Download:

  • Anmeldeformular

                  Schuelerdaten Erfassungsbogen Neuaufnahme GS.pdf


  • Anmeldeformular für Eltern nicht-deutscher Herkunftssprache

             Schuelerdaten Erfassungsbogen Neuaufnahme GS Deutsch als Zweitsprache.pdf


  • Anlage zum Anmeldeformular (Zweitwunsch)

                   Anlage zum Erfassungsbogen Schulanmeldung 26_27.pdf


  • Merkblatt Informationspflicht (Datenschutzinfo: Zum Verbleib bei den Eltern)

                   DS_Informationspflicht_Art._13_DSGVO - ohne_Kenntnisnahmeerklaerung.pdf


  • Einverständnis der Eltern zum Kennenlernen der zukünftigen Schulanfänger

                   Einverständniserklärung.pdf